Das Extranet+Ultra®-gestützte Forum der Franchise-Nehmer, von Daniela BERNDT

Berechnung des Mitgliedsbeitrags

Wie kalkuliere ich, als Master-Franchise-Geberin, die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags des selbstverlegenden Franchise-Nehmers, ausgehend von dem konzeptuellen Integritätsprinzip, das innerhalb des NetPlusUltra®-gestützten Master-Franchise-Systems jede·n einzelne·n Anwender·in betrifft? Dadurch, dass ich ganz einfach meine konzeptuelle Rentabilitätsschwelle berechne.

Untersuchen wir nun diesen Ansatz, ausgehend von meinem Eintrag vom 18/07/2014 zur NetPlusUltra®-Anwendererfahrung (1), die sich aus 2x4 Einblicken in ein individuelles Lebensprojekt zusammensetzt, wobei das Letztere erstens aus einem Netzfolio zur Bestätigung der moralischen Integrität eines Existenzgründungsvorhabens besteht, dessen Finanzierbarkeit zweitens durch das entsprechende Profolio gewährleistet werden soll: Hinter jedem Autorenwerk eines NetPlusUltra®-Projektinitiators steckt also eine zweifache Zweckbestimmung, die aus dem einfachen Grund die (Selbst-) Auszahlung eines Gehalts an den·die selbstverlegende·n Franchise-Nehmer·in rechtfertigt, dass der·die Letztere durch die Umsetzung der Strategie der permanenten Verbesserung (im Sinne von Kapitalisierung gegen Ressourcenverschwendung) ein·e Vollzeitproduzent·in von Mehrwert ist.

Insofern als die strategische Umsetzung der auf meiner Exterfolio-Website eingeleiteten NetPlusUltra®-gestützten Auftragserklärung (2) durch einfache Angliederung an diese Zweckbestimmung gewährleistet wird, ist es die konzeptuelle Wirtschaftsprüfung meiner Bedürfnisse als Master-Franchise-Geberin (bzw. als Web-Dienstanbieterin), die als Grundlage zur Berechnung des Mitgliedsbeitrags herangezogen werden muss. Mein gesamter Finanzierungsbedarf entsteht also aus der Zusammenrechnung meiner persönlichen und beruflichen Kosten, die nach Division durch die Mitgliederzahl den individuellen Mitgliedsbeitrag ergibt. Das automatische Anpassungsprinzip sieht vor, dass dieser Mitgliedsbeitrag durch Erhöhung der Mitgliederzahl sinkt.

Unter organisatorisch-technischen Aspekten ist es die (zukünftige) rechnungsstellende NetPlusUltra®-gestützte Entität, z.Z in der Entwicklung durch meine "Web-Stiftung Daniela BERNDT", die diese Mitgliederbeiträge einbeziehen wird, um das Betriebskapital des Systems bereitstellen zu können, wobei dieses Kapital sowohl mein Franchise-Geber-Gehalt, als auch das operative Budget zur Implementierung, Instandhaltung und Bereitstellung meines virtuellen Inkubationsdienstes abwerfen wird.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Integration in das Franchisenetzwerk dem Eintritt in einen kognitiven Prozess der Selbstermächtigung zur Produktion von Wissensinhalten entspricht, was einem langfristigen Engagement gleichkommt, wird die Zahlung des jährlichen Beitrags zunächst ab Aktivierung Ihrer Starter-Lizenz erfolgen, nach Ablauf der für die Publikation Ihres internen Anwenderprofils vorgesehenen Bedenkfrist, und anschliessend zu weiteren Lizenzstufen führen (bzw. "in-forum upgrades"), wobei das ganze NetPlusUltra®-Franchise-Rahmenwerk zugleich die innerhalb des Systems geltenden Tarifstufen bezeichnet.

Weiters wird die zur Zeit in der Konzeptprüfung stehende Frage der Einbettung des Zahlungsmoduls in die Benutzeroberfläche grundsätzlich innerhalb meiner "Extranet+Ultra®"-gestützten Netzwerkumgebung abgehandelt (um von ausserhalb unsichtbar zu bleiben), wobei die effektive Zahlung entweder auf meiner zum Abschluss des Inkubationsvorvertrags vorgesehenen RapidWeaver-Website, oder direkt auf der zugriffsgeschützten WordPress-basierten Forumverzeichnis-Platform erfolgen wird.

Obwohl ich an dieser Stelle aus dem einfachen Grund keine weiteren Informationen enthüllen kann, weil sich meine konzeptuellen Autorenspezifikationen intern prüfen und validieren lassen, d.h. im Rahmen eines urheberrechtmässig abgeschlossenen Franchise-Vertrags, lässt sich jedoch bestätigen, dass mein Web-orientierter bzw. virtueller Inkubationsdienst seine eigenen Zulassungsbedingungen bereits erfüllt. In Anbetracht der weiteren Tatsache, dass meine finanziellen Bedürfnisse noch längst nicht in deren legitimen Höhe abgedeckt sind, sollte die Rechnungsstellung ab Januar 2015 beginnen dürfen, auf der Grundlage der von mir seit 2006 produzierten und konzeptgeprüften Bilanzrechnungen, d.h. während meiner ersten neun Verwaltungs-, Rechnungs- und Instruktionsjahre!

Daniela BERNDT

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Nähere Angaben
  1. Dashfolio 2014: Eintrag vom 18/07/2014;

  2. Exterfolio-Modul: Auftragserklärung.