Voraussetzungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen
01/08/2014 12:00
Wie löst man die Probleme, die ein massiver Andrang von Registrierungen bewirken würde, wenn man der Anbieter einer Lösung ist, die ab Inbetriebnahme für alle Internet-Nutzer allgemein und keinen Einzelnen im Besonderen verfügbar sein soll? Dadurch, dass man eine konzeptuelle Anwendererfahrung erarbeitet, die einen Stufenweisen Zugriff des Publikums auf diese Lösung ermöglicht. Was wiederum einen Katalog von technischen Spezifikationen voraussetzt, die man nur bei einem professionellen Web-Hosting-Anbieter findet. Dass ich mich schon im Oktober 2005 für OVH (1) entschieden habe bzw. musste, heute der Marktführer in Frankreich und Europa, ist also eine Frage der urheberrechtlichen Selbstverständligkeit, insofern als meine eigenen Nutzungsbedingungen, als Master-Franchise-Geberin und Intranet- bzw. Inkubationsdienstanbieterin, denen meines technischen Lösungsanbieters (schon damals) nicht widersprechen konnten.Mehr dazu